Gemeinnützigkeit

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.

Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
Mitglieder und Stifter erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, begünstigt werden.