§2 der Satzung
- Soziale und kulturelle Heimatpflege sowie Unterstützung bedürftiger und förderungswürdig Personengruppen und Personen insbesondere der Bereiche:
• Kinder, Behinderte, Senioren
• Gesellschaftliche Randgruppen
• Erziehung und Bildung
• Kunst und Kultur
• Jugend und Sport
• Vergabe von Preisen im Sinne der vorstehenden Punkte - Durchführung von Veranstaltungen (Seminare, Workshops, Vorträge …),
die dem Erreichen dieser Ziele dienen. - Bekanntmachung der Anliegen der Stiftung und Werbung um Zustiftungen.