STIFTUNGSZWECK

§2 der Satzung

  1. Soziale und kulturelle Heimatpflege sowie Unterstützung bedürftiger und förderungswürdig Personengruppen und Personen insbesondere der Bereiche:

    • Kinder, Behinderte, Senioren
    • Gesellschaftliche Randgruppen
    • Erziehung und Bildung
    • Kunst und Kultur
    • Jugend und Sport
    • Vergabe von Preisen im Sinne der vorstehenden Punkte

  2. Durchführung von Veranstaltungen (Seminare, Workshops, Vorträge …),
    die dem Erreichen dieser Ziele dienen.

  3. Bekanntmachung der Anliegen der Stiftung und Werbung um Zustiftungen.